Art. 44 – Berechnung der Zahlungen

REG_2007_718 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

Die Zahlungen werden auf der Grundlage des Beitrags der Gemeinschaft zur Finanzierung der betreffenden Vorhaben berechnet, bis zu dem Betrag, der sich vorbehaltlich des Höchstbeitrags der Gemeinschaft für die betreffende Prioritätsachse aus der Anwendung des im Finanzierungsbeschluss für jede Prioritätsachse festgelegten Kofinanzierungssatzes auf die zuschussfähigen Ausgaben ergibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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