ErwGr. 6

REG_2007_963 · zur Durchführung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates im Hinblick auf die zuzulassenden Abweichungen bei der strukturellen Unternehmensstatistik

Es erscheint gerechtfertigt, diese Abweichungen zuzulassen, denn die Ersuchen der Mitgliedstaaten basieren auf dem legitimen Erfordernis einer weiteren Anpassung ihrer Datenerhebungssysteme.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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