ErwGr. 4

REG_2007_963 · zur Durchführung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates im Hinblick auf die zuzulassenden Abweichungen bei der strukturellen Unternehmensstatistik

Einige Mitgliedstaaten haben darum gebeten, dass während einer verlängerten Übergangszeit im Fall der die Berichtsjahre 2005 bis 2008 betreffenden Daten über die Merkmale 21 12 0 und 21 14 0 Abweichungen von einigen Bestimmungen des Anhangs 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 zugelassen werden, damit sie die erforderlichen Datenerhebungssysteme einführen oder bestehende Systeme so anpassen können, dass die Bestimmungen der genannten Verordnung bei Ablauf der Übergangszeit eingehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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