Art. 2 – Begriffsbestimmungen

REG_2008_1235 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet
1.„Kontrollbescheinigung“: die für eine Sendung geltende, in Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 genannte Kontrollbescheinigung;
2.„Bescheinigung“: die in Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission (6) und Artikel 6 der vorliegenden Verordnung genannte Bescheinigung, deren Muster in Anhang II der vorliegenden Verordnung festgelegt ist;
3.„Sendung“: eine Menge von Erzeugnissen unter einem oder mehreren KN-Code(s), die unter eine einzige Kontrollbescheinigung fallen, mit demselben Transportmittel befördert werden und aus demselben Drittland eingeführt werden;
4.„erster Empfänger“: die natürliche oder juristische Person gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 889/2008;
5.„Prüfung der Sendung“: die Prüfung der Kontrollbescheinigung durch die betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten, um Artikel 13 der vorliegenden Verordnung zu entsprechen, und, sollten die Behörden dies für nötig halten, die Prüfung der Erzeugnisse selbst hinsichtlich der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und der vorliegenden Verordnung;
6.„betreffende Behörden der Mitgliedstaaten“: die Zollbehörden oder die vom Mitgliedstaat bestimmten anderen Behörden;
7.„Bewertungsbericht“: der Bewertungsbericht gemäß Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, der von einem unabhängigen Dritten, der die Anforderungen der ISO-Norm 17011 erfüllt, oder einer einschlägig zuständigen Behörde erstellt wird und Informationen über Dokumentenkontrollen einschließlich der Beschreibungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b der vorliegenden Verordnung, über Office-Audits einschließlich der „critical locations“ und über in repräsentativen Drittländern durchgeführte risikoorientierte Witness-Audits umfasst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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