Anhang II – KRITERIEN FÜR DIE RISIKOANALYSE GEMÄSS ARTIKEL 11

REG_2008_1276 · über die Überwachung der Ausfuhr von Agrarprodukten, für die Ausfuhrerstattungen oder andere Beträge gezahlt werden, durch Warenkontrolle

1.Kriterien betreffend die Erzeugnisse: a) Ursprung, b) Art, c) Beschaffenheit nach Maßgabe der Erstattungsnomenklatur, d) Wert, e) zollrechtlicher Status, f) Risiko eines falschen Zolltarifs, g) Erstattungsbetrag aufgrund der technischen Merkmale und der Aufmachung der Erzeugnisse (Fett, Wasser, Fleisch, Aschegehalt, Verpackung usw.), h) neu erstattungsfähig, i) Menge, j) Analysen früherer Proben, k) verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA);
a)Ursprung,
b)Art,
c)Beschaffenheit nach Maßgabe der Erstattungsnomenklatur,
d)Wert,
e)zollrechtlicher Status,
f)Risiko eines falschen Zolltarifs,
g)Erstattungsbetrag aufgrund der technischen Merkmale und der Aufmachung der Erzeugnisse (Fett, Wasser, Fleisch, Aschegehalt, Verpackung usw.),
h)neu erstattungsfähig,
i)Menge,
j)Analysen früherer Proben,
k)verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA);
2.Kriterien betreffend den Handel: a) Häufigkeit, b) Vorliegen eines ungewöhnlichen Handels und/oder Entwicklung eines neuen Handels, c) Verkehrsverlagerungen;
a)Häufigkeit,
b)Vorliegen eines ungewöhnlichen Handels und/oder Entwicklung eines neuen Handels,
c)Verkehrsverlagerungen;
3.Kriterien betreffend die Erstattungsnomenklatur: a) Erstattungsrate, b) Nomenklaturen, in deren Rahmen die meisten Ausfuhrerstattungen gezahlt werden, c) Risiken falscher Erstattungsraten aufgrund der technischen Merkmale und der Aufmachung der Erzeugnisse (Fett, Wasser, Fleisch, Aschegehalt, Verpackung usw.);
a)Erstattungsrate,
b)Nomenklaturen, in deren Rahmen die meisten Ausfuhrerstattungen gezahlt werden,
c)Risiken falscher Erstattungsraten aufgrund der technischen Merkmale und der Aufmachung der Erzeugnisse (Fett, Wasser, Fleisch, Aschegehalt, Verpackung usw.);
4.Kriterien betreffend die Ausführer: a) zollrechtlicher Status (z. B. zugelassener Wirtschaftsbeteiligter), b) Ruf und Glaubwürdigkeit, c) finanzielle Lage, d) Auftreten neuer Ausführer, e) Ausfuhren, bei denen auf den ersten Blick das wirtschaftliche Motiv nicht erkennbar ist, f) frühere Streitfälle, insbesondere Betrugsfälle;
a)zollrechtlicher Status (z. B. zugelassener Wirtschaftsbeteiligter),
b)Ruf und Glaubwürdigkeit,
c)finanzielle Lage,
d)Auftreten neuer Ausführer,
e)Ausfuhren, bei denen auf den ersten Blick das wirtschaftliche Motiv nicht erkennbar ist,
f)frühere Streitfälle, insbesondere Betrugsfälle;
5.Kriterien betreffend Unregelmäßigkeiten: festgestellte oder mutmaßliche Unregelmäßigkeiten in bestimmten Erzeugnissektoren;
6.Kriterien betreffend die Zollabfertigung: a) normales Anmeldeverfahren, b) vereinfachtes Anmeldeverfahren, c) Annahme der Ausfuhranmeldung in Anwendung der Artikel 790 und 791 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93;
a)normales Anmeldeverfahren,
b)vereinfachtes Anmeldeverfahren,
c)Annahme der Ausfuhranmeldung in Anwendung der Artikel 790 und 791 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93;
7.Kriterien betreffend die Regelungen für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen: a) Direkteinfuhren, b) Lebensmittelversorgung;
a)Direkteinfuhren,
b)Lebensmittelversorgung;
8.besondere Kriterien betreffend die Substitutionskontrollen: a) Ausfuhrbestimmung, b) Logistik der Ausgangszollstelle: neuer oder ungewöhnlicher Weg oder Verkehr; Warenbewegung von einer anderen Ausgangszollstelle, c) ungewöhnlich lange Fahrtzeit von der Ausfuhrzollstelle, d) Ankunft außerhalb der normalen Zeiten oder des/der normalen Hafens/Grenze, e) Verschlussnummer entspricht nicht der Nummer in der Anmeldung, f) Warencode und Warenbeschreibung stimmen nicht überein, g) augenscheinlich falsche Gewichtsangabe, h) für die Erzeugnisse unangemessenes Transportmittel, i) Höhe des Erstattungsbetrags.
a)Ausfuhrbestimmung,
b)Logistik der Ausgangszollstelle: neuer oder ungewöhnlicher Weg oder Verkehr; Warenbewegung von einer anderen Ausgangszollstelle,
c)ungewöhnlich lange Fahrtzeit von der Ausfuhrzollstelle,
d)Ankunft außerhalb der normalen Zeiten oder des/der normalen Hafens/Grenze,
e)Verschlussnummer entspricht nicht der Nummer in der Anmeldung,
f)Warencode und Warenbeschreibung stimmen nicht überein,
g)augenscheinlich falsche Gewichtsangabe,
h)für die Erzeugnisse unangemessenes Transportmittel,
i)Höhe des Erstattungsbetrags.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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