ErwGr. 13

REG_2008_1276 · über die Überwachung der Ausfuhr von Agrarprodukten, für die Ausfuhrerstattungen oder andere Beträge gezahlt werden, durch Warenkontrolle

Die Risikoanalyse wurde 1994 mit Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 386/90 als fakultatives Kontrollinstrument für Warenkontrollen bei Ausfuhranmeldungen und 1995 mit Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2221/95 der Kommission vom 20. September 1995 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 386/90 des Rates hinsichtlich der Warenkontrolle bei der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt wird (13) als fakultatives Kontrollinstrument für Substitutionskontrollen eingeführt. Ein Satz anzuwendender Kriterien wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 3122/94 festgelegt. Die Anwendung der Risikoanalyse unterliegt dem in Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 angesprochenen Datenschutz.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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