ErwGr. 16

REG_2008_1276 · über die Überwachung der Ausfuhr von Agrarprodukten, für die Ausfuhrerstattungen oder andere Beträge gezahlt werden, durch Warenkontrolle

Mit der Verordnung (EG) Nr. 159/2008 der Kommission vom 21. Februar 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 800/1999 und (EG) Nr. 2090/2002 hinsichtlich der Warenkontrolle bei der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt wird (15) wurden bestimmte Kontroll- und Meldeschwellen von 200 EUR durch 1 000 EUR ersetzt. Es empfiehlt sich, 1 000 EUR als Schwellenwert für die einschlägigen geltenden Kontroll- und Meldepflichten vorzuschreiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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