ErwGr. 17

REG_2008_1276 · über die Überwachung der Ausfuhr von Agrarprodukten, für die Ausfuhrerstattungen oder andere Beträge gezahlt werden, durch Warenkontrolle

Zur Bewertung der Wirksamkeit der Risikoanalyse und der Anwendung dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Kontrollberichte abfassen und jährlich Bewertungen der Durchführung und der Wirksamkeit der gemäß dieser Verordnung durchgeführten Kontrollen und der zur Auswahl einer Warenkontrolle zu unterziehenden Erzeugnisse angewandten Verfahren vorlegen. Angesichts des Fortschritts der Informationstechnologie sollte die Anforderung, dass der Jahresbericht auf einer ISO-9660-kompatiblen CD-ROM oder einem äquivalenten Datenträger zu übermitteln ist, dahingehend geändert werden, dass der Bericht künftig anhand eines elektronischen Datenträgers zu übermitteln ist, der eine redaktionelle Überarbeitung der Daten ausschließt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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