Art. 1 – Gegenstand

REG_2008_1302 · über die zentrale Ausschlussdatenbank

(1)Durch diese Verordnung wird eine zentrale Datenbank (nachfolgend „Ausschlussdatenbank“ genannt) gemäß Artikel 95 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (nachfolgend „Haushaltsordnung“ genannt) eingerichtet.
(2)Die in der Ausschlussdatenbank gespeicherten Daten dürfen nur für die Zwecke der Anwendung der Artikel 93 bis 96 und 114 der Haushaltsordnung, der Artikel 133 bis 134b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 und der Artikel 96 bis 99 und 110 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 verwendet werden.
(3)Das OLAF darf die Daten für seine Untersuchungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 für seine Arbeiten zur Informationssammlung und -auswertung sowie für seine Betrugsverhütungsmaßnahmen einschließlich Risikoanalysen verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 REG_2008_1302 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 REG_2008_1302 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.