über die zentrale Ausschlussdatenbank
REG_2008_1302 · 41 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
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- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- ErwGr. 23
- ErwGr. 24
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Ausschlusswarnung
- Art. 4Verwaltung der Ausschlussdatenbank
- Art. 5Zugang zur Ausschlussdatenbank
- Art. 6Kontaktstellen und zugelassene Nutzer in den Einrichtungen
- Art. 7Verbindungsstellen und zugelassene Nutzer in Durchführungsbehörden und -stellen
- Art. 8Anträge der Einrichtungen
- Art. 9Anträge auf der Grundlage von Informationen von Durchführungsbehörden oder -stellen
- Art. 10Dauer der Registrierung in der Ausschlussdatenbank
- Art. 11Löschung von Ausschlusswarnungen
- Art. 12Zusammenarbeit
- Art. 13Datenschutz
- Art. 14Übergangsbestimmungen
- Art. 15Inkrafttreten
- Anhang IAntrag auf Datenerfassung in der Ausschlussdatenbank, ihre Änderung oder ihre Löschung durch andere Einrichtungen als die Kommission und Exekutivagenturen
- Anhang IIMitteilung von Informationen durch Durchführungsbehörden oder -stellen
über die zentrale Ausschlussdatenbank ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.