ErwGr. 7

REG_2008_133 · über die Einfuhr von reinrassigen Zuchtrindern aus Drittländern und die Gewährung von Erstattungen bei ihrer Ausfuhr

Um sicherzustellen, dass auch reinrassige weibliche Tiere tatsächlich zur Zucht bestimmt sind, sollte festgelegt werden, welche Tiergesundheitspapiere diese Tiere bei der Ausfuhr begleiten müssen und welche Ergebnisse der Zuchtwertschätzungen in die Zuchtbescheinigung einzutragen bzw. zusammen mit dieser vorzulegen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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