Anhang IV – Traditionelle Erzeugnisse, für die einzelne Mitgliedstaaten das Verbot der Verwendung bestimmter Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen aufrechterhalten können

REG_2008_1333 · über Lebensmittelzusatzstoffe

Mitgliedstaat Lebensmittel Klassen von Lebensmittelzusatzstoffen, für die ein Verbot aufrechterhalten werden kann
Deutschland Nach deutschem Reinheitsgebot gebrautes Bier Alle, ausgenommen Treibgase
Frankreich Brot nach französischer Tradition Alle
Frankreich Trüffelkonserven nach französischer Tradition Alle
Frankreich Schneckenkonserven nach französischer Tradition Alle
Frankreich Eingelegtes Gänse- und Entenfleisch nach französischer Tradition („Confit“) Alle
Österreich „Bergkäse“ nach österreichischer Tradition Alle, ausgenommen Konservierungsmittel
Finnland „Mämmi“ nach finnischer Tradition Alle, ausgenommen Konservierungsmittel
Schweden Finnland Obstsirupe nach schwedischer bzw. finnischer Tradition Farbstoffe
Dänemark „Kødboller“ nach dänischer Tradition Konservierungsmittel und Farbstoffe
Dänemark „Leverpostej“ nach dänischer Tradition Konservierungsmittel (ausgenommen Sorbinsäure) und Farbstoffe
Spanien „Lomo embuchado“ nach spanischer Tradition Alle, ausgenommen Konservierungs- und Antioxidationsmittel
Italien „Mortadella“ nach italienischer Tradition Alle, ausgenommen Konservierungs- und Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker, Stabilisatoren und Packgase
Italien „Cotechino e zampone“ nach italienischer Tradition alle, ausgenommen Konservierungs- und Antioxidationsmittel, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker, Stabilisatoren und Packgase

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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