Anhang V – Liste der Lebensmittelfarbstoffe nach Artikel 24, für die bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln zusätzliche Angaben gemacht werden müssen

REG_2008_1333 · über Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittel, die einen oder mehrere der folgenden Lebensmittelfarbstoffe enthalten Angaben
Gelborange S (E 110) ( *1) „Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffs/der Farbstoffe“: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
Chinolingelb (E 104) ( *1)
Azorubin (E 122) ( *1)
Allurarot AC (E 129) ( *1)
Tartrazin (E 102) ( *1)
Cochenillerot A (E 124) ( *1)
(*1) ausgenommen Lebensmittel, bei denen der Lebensmittelfarbstoff/die Lebensmittelfarbstoffe bei Fleischerzeugnissen zur Kennzeichnung zu Gesundheits- oder anderen Zwecken verwendet wurde/wurden, sowie ausgenommen Stempelaufdrucke und Farbverzierungen auf den Schalen von Eiern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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