Art. 69 – Wissenschaftliche Beobachtung und Datensammlung für Bestandsabschätzungen

REG_2008_40 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2008)

1.Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die Fischereifahrzeuge unter seiner Flagge, die im SEAFO-Übereinkommensgebiet tätig sind und unter das SEAFO-Übereinkommen fallende Arten befischen, qualifizierte wissenschaftliche Beobachter an Bord haben.
2.Jeder Mitgliedstaat schreibt vor, dass die von den Beobachtern gesammelten Daten für jedes Schiff unter seiner Flagge binnen 30 Tagen nach Verlassen des SEAFO-Übereinkommensgebiets übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt in dem vom SEAFO-Wissenschaftsausschuss vorgegebenen Format. Der Mitgliedstaat übermittelt der Kommission baldmöglichst eine Kopie dieser Angaben, unter Wahrung der erforderlichen Vertraulichkeit von nicht aggregierten Daten. Der Mitgliedstaat kann auch dem SEAFO-Exekutivsekretär eine Kopie übermitteln.
3.Die in diesem Artikel genannten Angaben werden, sofern irgend möglich, von bestellten Beobachtern bis 30. Juni 2008 gesammelt und geprüft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 69 REG_2008_40 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 69 REG_2008_40 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.