Anhang VI – Vorbereitung des Maschenmessgeräts

REG_2008_517 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke von Fangnetzen

1.Der Kontrollbeamte a) wählt die geeignete Größe der Zunge für die zu messenden Maschen aus; b) vergewissert sich, dass die Zungen sauber sind; c) prüft, ob das Messgerät im Selbsttest zufrieden stellende Werte erbringt; d) wählt die Messkraft wie folgt aus: i) aktives Fanggerät: — 20 N für Maschengrößen < 35 mm, — 50 N für Maschengrößen ≥ 35 mm und < 55 mm, — 125 für Maschengrößen ≥ 55 mm; ii) passives Fanggerät: — 10 N für alle Maschengrößen; e) prüft die Einstellung der Zungenart. Die Standardeinstellung ist „Normal“. Werden kleinere oder größere Zungen verwendet, so stellt der Kontrollbeamte die entsprechende Zungenart im Menü ein.
a)wählt die geeignete Größe der Zunge für die zu messenden Maschen aus;
b)vergewissert sich, dass die Zungen sauber sind;
c)prüft, ob das Messgerät im Selbsttest zufrieden stellende Werte erbringt;
d)wählt die Messkraft wie folgt aus: i) aktives Fanggerät: — 20 N für Maschengrößen < 35 mm, — 50 N für Maschengrößen ≥ 35 mm und < 55 mm, — 125 für Maschengrößen ≥ 55 mm; ii) passives Fanggerät: — 10 N für alle Maschengrößen;
i)aktives Fanggerät: — 20 N für Maschengrößen < 35 mm, — 50 N für Maschengrößen ≥ 35 mm und < 55 mm, — 125 für Maschengrößen ≥ 55 mm;
— 20 N für Maschengrößen < 35 mm,
— 50 N für Maschengrößen ≥ 35 mm und < 55 mm,
— 125 für Maschengrößen ≥ 55 mm;
ii)passives Fanggerät: — 10 N für alle Maschengrößen;
— 10 N für alle Maschengrößen;
e)prüft die Einstellung der Zungenart. Die Standardeinstellung ist „Normal“. Werden kleinere oder größere Zungen verwendet, so stellt der Kontrollbeamte die entsprechende Zungenart im Menü ein.
2.Wenn die unter Nummer 1 beschriebenen Schritte erfolgt sind, ist das Messgerät einsatzbereit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang VI REG_2008_517 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang VI REG_2008_517 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.