Art. 4

REG_2008_535 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur

(1)Die Mitgliedstaaten errichten und aktualisieren ein Informationssystem, das Einzelheiten zu sämtlichen Anträgen auf Genehmigung der Einführung einer nicht heimischen Art bzw. der Umsiedlung gebietsfremder Arten enthält. Die Mitgliedstaaten füllen für jeden Genehmigungsantrag entsprechend dem Muster im Anhang dieser Verordnung ein Auskunftsblatt aus, das die in diesem Anhang genannten Informationen enthält.
(2)Die Mitgliedstaaten richten bis spätestens 31. Dezember 2009 eine über das Internet abrufbare Website mit den im Anhang dieser Verordnung aufgelisteten Informationen ein. Die Website entspricht den Leitlinien für die „Web-Zugangsinitiative“.
(3)Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Adresse der Website mit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2008_535 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2008_535 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.