ErwGr. 17

REG_2008_543 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Die Wasseraufnahme im Herstellungsbetrieb sollte überprüft werden. Außerdem sollten zur zuverlässigen Bestimmung des Gehalts des bei der Zubereitung von gefrorenen oder tiefgefrorenen Geflügelschlachtkörpern zugesetzten Wassers geeignete Methoden entwickelt werden, ohne dabei zwischen physiologischer Flüssigkeit und dem bei der Zubereitung aufgenommenen Fremdwasser zu unterscheiden, da eine solche Unterscheidung auf praktische Schwierigkeiten stoßen würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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