ErwGr. 18

REG_2008_543 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Die Vermarktung von — den Vorschriften nicht entsprechenden — gefrorenen oder tiefgefrorenen Geflügelschlachtkörpern ohne geeignete Angabe auf der Verpackung sollte untersagt werden. Daher sollten hinsichtlich der Angaben auf der Einzel- oder Sammelpackung je nach ihrem Verwendungszweck praktische, die Kontrolle erleichternde Bestimmungen erlassen werden. Außerdem sollte gewährleistet werden, dass diese Packungen ihrer Bestimmung zugeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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