Anhang IX – Dokument V I 1 gemäß Artikel 43 Absatz 1

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

1.Ausführer (Name und Anschrift) AUSSTELLENDES DRITTLAND: V I 1 Laufende Nummer: DOKUMENT FÜR DIE EINFUHR VON WEIN, TRAUBENSAFT ODER TRAUBENMOST IN DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT 2. Empfänger (Name und Anschrift) 3. Sichtvermerk der Zollstelle (1) (amtlichen Eintragungen der EG vorbehalten) 4. Beförderungsmittel und Angaben zur Beförderung (1) 5. Abladeort (falls nicht mit 2 identisch) 6. Beschreibung des eingeführten Erzeugnisses 7. Menge in l/hl/kg (2) 8. Anzahl der Flaschen 9. BESCHEINIGUNG Das oben genannte Erzeugnis ist / ist nicht (3) zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmt. Es entspricht den Begriffsbestimmungen oder Weinbauerzeugniskategorien der EG und war Gegenstand von önologischen Verfahren, die von der OIV empfohlen und veröffentlicht sind / von der EG zugelassen sind (3). Amtliche Stelle (Name und vollständige Anschrift): Ausstellungsort und Datum: Unterschrift, Name und Dienstbezeichnung des zuständigen Sachbearbeiters: Stempel: 10. ANALYSEBULLETIN (Beschreibung der analytischen Eigenschaften des vorgenannten Erzeugnisses) BEI TRAUBENMOST UND TRAUBENSAFT Dichte: BEI WEIN UND TEILWEISE GEGORENEM TRAUBENMOST Gesamtalkoholgehalt: vorhandener Alkoholgehalt: BEI ALLEN ERZEUGNISSEN Gesamttrockenmasse: Gesamtschwefeldioxid: Gesamtsäuregehalt: flüchtige Säure: Zitronensäure: Amtliche Stelle (Name und vollständige Anschrift): Ausstellungsort und Datum: Unterschrift, Name und Dienstbezeichnung des zuständigen Sachbearbeiters: Stempel: (1) Nur obligatorisch für Weine mit ermäßigtem Zollsatz. (2) Nichtzutreffendes streichen. (3) Entsprechendes Kästchen ankreuzen.
Abschreibungen (Abfertigung zum freien Verkehr oder Ausstellung von Teildokumenten) Menge 11. Nummer und Datum des Zollpapiers zur Abfertigung zum freien Verkehr und des Teildokuments 12. Name und vollständige Anschrift des Empfängers (Teildokument) 13. Stempel der zuständigen Behörde Vorhanden Abgeschrieben Vorhanden Abgeschrieben Vorhanden Abgeschrieben Vorhanden Abgeschrieben 14. Sonstige Angaben

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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