EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT AUSSTELLENDER MITGLIEDSTAAT: V I 2 LAUFENDE NUMMER: TEILDOKUMENT EINES DOKUMENTS FÜR DIE EINFUHR VON WEIN, TRAUBENSAFT ODER TRAUBENMOST IN DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT (1) Nichtzutreffendes streichen. (2) Entsprechendes Kästchen ankreuzen. (3) Nur obligatorisch für Weine mit ermäßigtem Zollsatz. 1. Absender (Name und Anschrift) 2. Empfänger (Name und Anschrift) 3. Teildokument von Dokument V I 1 Nummer: ausgestellt in (Name des Drittlandes): am: 4. Teildokument von Dokument V I 2 Nummer: bestätigt von (Name und Anschrift der Zollstelle in der Gemeinschaft): am: 5. Beschreibung des eingeführten Erzeugnisses 6. Menge in l/hl/kg (1) 7. Anzahl der Flaschen 8. ERKLÄRUNG DES ABSENDERS (2) Der Unterzeichnete versichert, dass das vorstehend beschriebene Erzeugnis Gegenstand des in Feld Nr. 3 genannten Dokuments V I 1 / des in Feld Nr. 4 genannten Teildokuments ist, bestehend aus: einer BESCHEINGUNG, die angibt, dass das vorgenannte Erzeugnis für den unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmt / nicht bestimmt ist, den Begriffsbestimmungen oder Weinbauerzeugniskategorien der EG entspricht und Gegenstand von önologischen Verfahren war, die von der OIV empfohlen und veröffentlicht sind / von der EG zugelassen sind. einem ANALYSEBULLETIN, das angibt, dass das Erzeugnis folgende analytischen Eigenschaften aufweist: BEI TRAUBENMOST UND TRAUBENSAFT Dichte: BEI WEIN UND TEILWEISE GEGORENEM TRAUBENMOST Gesamtalkoholgehalt: vorhandener Alkoholgehalt: BEI ALLEN ERZEUGNISSEN Gesamttrockenmasse: Gesamtschwefeldioxid: Gesamtsäuregehalt: flüchtige Säure: Zitronensäure: einem VERMERK (3) der zuständigen Stelle, der bescheinigt, dass der in diesem Dokument genannte Wein im Weinbaugebiet … erzeugt wurde und ihm nach den Vorschriften des Ursprungslandes die in Feld Nr. 5 genannten Ursprungsbezeichnung zuerkannt worden ist; der diesem Wein zugesetzte Alkohol aus Erzeugnissen des Weinbaus stammt. Unterschrift: 9. VERMERK DER ZOLLBEHÖRDE Die Richtigkeit dieser Erklärung wird bestätigt Zollstelle (Name und vollständige Anschrift): Ausstellungsort und Datum: Unterschrift: Stempel:
Abschreibungen (Abfertigung zum freien Verkehr oder Ausstellung von Teildokumenten) Menge 10. Nummer und Datum des Zollpapiers zur Abfertigung zum freien Verkehr und des Teildokuments 11. Name und vollständige Anschrift des Empfängers (Teildokument) 12. Stempel der zuständigen Behörde Vorhanden Abgeschrieben Vorhanden Abgeschrieben Vorhanden Abgeschrieben Vorhanden Abgeschrieben 13. Sonstige Angaben
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025
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