ErwGr. 60

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Aufgrund der Erfahrungen bei der Anwendung der früheren Maßnahme zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen sollte das System der abgestuften Prämienbeträge beibehalten werden. Die neuen Stufen der Rodungsprämie sind auf Basis der vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 geltenden Prämienstufen zuzüglich 20 % im Jahr 2009, 10 % im Jahr 2010 und 0 % im Jahr 2011 festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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