Art. 6 – Register

REG_2008_617 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

Jede Brüterei führt ein Register mit folgenden Angaben, aufgegliedert nach Art, Kategorie (Zucht-, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken) und Nutzungstyp (Schlacht- oder Legeküken bzw. Zweinutzungsküken):
a)das Datum der Einlegung in den Brutschrank, die Anzahl der eingelegten Bruteier und die Kennnummer des Betriebs, in dem die Bruteier erzeugt wurden;
b)das Schlupfdatum und die Anzahl der ausgeschlüpften Küken, die tatsächlich für den Gebrauch bestimmt sind;
c)die Anzahl der bebrüteten, aus dem Brutschrank wieder herausgenommenen Eier und die Identität des Käufers.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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