Art. 25

REG_2008_766 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

(1)Nach dem in Artikel 43 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle wird bestimmt, welche Daten in den Kategorien nach Artikel 24 Buchstaben a bis h in das ZIS aufgenommen werden, soweit dies für die Zwecke des Systems notwendig ist. In die Kategorie nach Artikel 24 Buchstabe e dürfen auf keinen Fall personenbezogene Daten aufgenommen werden.
(2)Mit Bezug auf die Kategorien nach Artikel 24 Buchstaben a bis d dürfen nur folgende personenbezogene Daten aufgenommen werden: a) Name, Geburtsname, Vornamen, frühere Nachnamen und angenommene Namen, b) Geburtsdatum und Geburtsort, c) Staatsangehörigkeit, d) Geschlecht, e) Nummer, Ausstellungsort und Ausstellungsdatum der Identitätsdokumente (Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine), f) Anschrift, g) besondere objektive und ständige Kennzeichen, h) Warncode mit Hinweis auf frühere Vorkommnisse hinsichtlich Bewaffnung, Gewalttätigkeit oder Flucht, i) Grund für die Aufnahme der Daten, j) vorgeschlagene Maßnahmen, k) amtliches Kennzeichen des Transportmittels.
(3)Mit Bezug auf die Kategorie nach Artikel 24 Buchstabe f dürfen an personenbezogenen Daten nur der Name und der Vorname des Sachverständigen aufgenommen werden.
(4)Mit Bezug auf die Kategorien nach Artikel 24 Buchstaben g und h dürfen nur folgende personenbezogene Daten aufgenommen werden: a) Name, Geburtsname, Vornamen, frühere Nachnamen und angenommene Namen, b) Geburtsdatum und Geburtsort, c) Staatsangehörigkeit, d) Geschlecht, e) Anschrift.
(5)In keinem Fall dürfen personenbezogene Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben aufgenommen werden.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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