Art. 51 – Inkrafttreten und Anwendung

REG_2008_767 · über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Sie gilt ab dem in Artikel 48 Absatz 1 genannten Zeitpunkt.
(3)Die Artikel 26, 27, 32, 45, Artikel 48 Absätze 1, 2 und 4 und Artikel 49 gelten ab dem 2. September 2008.
(4)Während der Übergangszeit nach Artikel 26 Absatz 4 gelten Bezugnahmen in dieser Verordnung auf die Verwaltungsbehörde als Bezugnahmen auf die Kommission.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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