Art. 32 – Sondervorschriften für die Beförderung von Futtermitteln zu anderen Produktions-/Aufbereitungseinheiten oder Lagerstätten

REG_2008_889 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Über die Bestimmungen von Artikel 31 hinaus tragen Unternehmer bei der Beförderung von Futtermitteln zu anderen Produktions- oder Aufbereitungseinheiten oder Lagerstätten dafür Sorge, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a)Ökologisch/biologisch erzeugte Futtermittel, Umstellungsfuttermittel und nichtökologische/nichtbiologische Futtermittel werden bei der Beförderung physisch wirksam voneinander getrennt;
b)die Transportmittel und/oder Behältnisse, in denen nichtökologische/nichtbiologische Erzeugnisse befördert wurden, dürfen zur Beförderung ökologischer/biologischer Erzeugnisse nur verwendet werden, sofern i) vor der Beförderung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen angemessene Reinigungsmaßnahmen durchgeführt wurden, deren Wirksamkeit kontrolliert wurde; Unternehmer müssen über die Reinigungsvorgänge Buch führen; ii) je nach Risikobewertung gemäß Artikel 88 Absatz 3 alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen wurden und der Unternehmer erforderlichenfalls garantiert, dass nichtökologische/nichtbiologische Erzeugnisse nicht mit einem Bezug auf die ökologische/biologische Produktion in den Verkehr gebracht werden können; iii) der Unternehmer über die Beförderungsvorgänge Buch führt und die Bücher der Kontrollstelle oder Kontrollbehörde zur Verfügung hält;
c)ökologische/biologische Futtermittel-Fertigerzeugnisse werden physisch oder zeitlich von anderen Fertigerzeugnissen getrennt befördert;
d)bei der Beförderung werden die zu Beginn der Auslieferungsrunde abgehende Erzeugnismenge sowie alle während der Auslieferungsrunde einzeln ausgelieferten Erzeugnismengen aufgezeichnet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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