ErwGr. 3

REG_2009_1007 · über den Handel mit Robbenerzeugnissen

Robben werden innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft gejagt und zur Gewinnung von Erzeugnissen und Gegenständen wie Fleisch, Öl, Unterhautfett, Organen, Fellen und daraus hergestellten Produkten verwendet, was so unterschiedliche Produkte wie Omega-3-Kapseln und Textilien, die verarbeitete Robbenhäute und -felle enthalten, umfasst. Diese Produkte werden auf verschiedenen Märkten, einschließlich des Gemeinschaftsmarkts, gehandelt. Für die Verbraucher ist es aufgrund der Natur dieser Produkte schwierig oder unmöglich, sie von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, die nicht von Robben stammen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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