ErwGr. 1

REG_2009_101 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1800/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs Cycostat 66G

Der zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ zählende Zusatzstoff Robenidin-Hydrochlorid 66 g/kg (Cycostat 66G), nachstehend „Cycostat 66G“ genannt, wurde mit Bindung an den Zulassungsinhaber Alpharma (Belgien) BVBA gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates (2) unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1800/2004 der Kommission (3) wurde dieser Zusatzstoff für zehn Jahre zur Verwendung für Masthühner, Truthühner und Mastkaninchen zugelassen. Der Zusatzstoff wurde auf der Grundlage des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehendes Produkt gemeldet. Da alle gemäß dieser Bestimmung erforderlichen Informationen vorgelegt wurden, wurde der Zusatzstoff in das Gemeinschaftsregister für Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 1 REG_2009_101 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 1 REG_2009_101 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.