ErwGr. 27

REG_2009_1099 · über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Der Schutz der Tiere hängt hauptsächlich davon ab, wie die Tätigkeiten konkret ablaufen; zuverlässige Ergebnisse lassen sich nur erzielen, wenn die Unternehmer Instrumente zur Bewertung der Wirkung der Betäubung entwickeln. Daher sollten für alle Stufen des Produktionsprozesses risikobezogene Standardarbeitsanweisungen ausgearbeitet werden. Diese sollten klare Zielvorgaben, Zuständigkeiten, Verfahrensweisen, messbare Kriterien sowie Verfahren zur Überwachung und Aufzeichnung umfassen. Die Schlüsselparameter für jedes Betäubungsverfahren sollten so festgelegt werden, dass für alle diesem Verfahren unterliegenden Tiere eine angemessene Betäubung gewährleistet ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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