ErwGr. 30

REG_2009_1099 · über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Betäubungsgeräte werden so entwickelt und ausgelegt, dass sie in einer bestimmten Situation effizient eingesetzt werden können. Die Hersteller sollten daher den Anwendern genaue Anweisungen an die Hand geben, aus denen hervorgeht, unter welchen Bedingungen diese die Geräte einsetzen und instand halten sollten, damit die Tiere optimal geschützt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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