Art. 203b – Übergangsbestimmungen im Weinsektor

REG_2009_491 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)

Die Kommission kann Maßnahmen erlassen, um die Umstellung von den Regelungen der Verordnungen (EG) Nr. 1493/1999 und (EG) Nr. 479/2008 auf die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Regelungen zu erleichtern.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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