ErwGr. 20

REG_2009_723 · über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC)

Damit ein ERIC seine Aufgaben so effizient wie möglich erfüllen kann, und als logische Konsequenz seiner Rechtspersönlichkeit, sollte es für seine Schulden haften. Um den Mitgliedern dabei zu erlauben, geeignete Lösungen für ihre Haftung zu finden, sollte die Möglichkeit bestehen, in der Satzung verschiedene Haftungsregelungen festzulegen, die über eine auf die Beiträge der Mitglieder beschränkte Haftung hinausgehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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