ErwGr. 23

REG_2009_723 · über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC)

Damit ausreichend kontrolliert werden kann, ob diese Verordnung eingehalten wird, sollte ein ERIC einen Jahresbericht an die Kommission und die einschlägigen öffentlichen Behörden übermitteln und sie unterrichten, sobald Umstände eintreten, die die Wahrnehmung seiner Aufgaben ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Hat die Kommission nach Lektüre des Jahresberichts oder aufgrund anderer Hinweise den Eindruck, dass das ERIC in schwerwiegender Weise gegen diese Verordnung oder sonstige geltende Rechtsvorschriften verstößt, so sollte sie Erklärungen und/oder Maßnahmen von dem ERIC und/oder seinen Mitgliedern verlangen. In Extremfällen und wenn keine Abhilfemaßnahmen getroffen werden, könnte die Kommission die Entscheidung zur Gründung des ERIC aufheben, was seine Auflösung zur Folge hätte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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