ErwGr. 2

REG_2009_822 · zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Atrazin, Chlormequat, Cyprodinil, Dithiocarbamaten, Fludioxonil, Fluroxypyr, Indoxacarb, Mandipropamid, Kaliumtriiodid, Spirotetramat, Tetraconazol und Thiram in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (2) zur Zulassung eines den Wirkstoff Cyprodinil enthaltenden Pflanzenschutzmittels für die Verwendung bei Kräutern, Mangold, Zuckerrübenwurzeln und Spinat wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung der derzeitigen Rückstandshöchstgehalte in den Anhängen II und III gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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