ErwGr. 4

REG_2009_822 · zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Atrazin, Chlormequat, Cyprodinil, Dithiocarbamaten, Fludioxonil, Fluroxypyr, Indoxacarb, Mandipropamid, Kaliumtriiodid, Spirotetramat, Tetraconazol und Thiram in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Anträge auf Festsetzung von Einfuhrtoleranzen gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurden für die Verwendung von Azoxystrobin bei Passionsfrüchten, von Cyprodinil und Fludioxonil bei Wurzeln von Kräutern für Kräutertees und Gewürzen, von Fluroxypyr bei Tee und Kaffeebohnen, von Kaliumtriiodid bei Bananen, Melonen und Trauben sowie von Thiram bei Bananen gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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