Art. 3

REG_2009_97 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik im Hinblick auf die Verwendung des flexiblen Moduls

Erhoben werden Daten über folgende Merkmale:
a)die Bedeutung der Eigentumsverhältnisse bei der Unternehmensgründung und zum Beobachtungszeitpunkt für den Zugang zu Finanzmitteln;
b)Umfang und Erfolg sämtlicher Bemühungen um verschiedene Arten von Eigen- und Fremdkapital und die Gründe für das Scheitern dieser Bemühungen;
c)den Umfang von Garantien für gewerbliche Kredite;
d)die Beurteilung der Kosten und des Aufwands für die Beschaffung gewerblicher Kredite und der Finanzlage des Unternehmens durch den Eigentümer/Geschäftsführer;
e)die Bedeutung der Wahl des Finanzinstituts (geografische Nähe, insbesondere wenn Landesgrenzen überschritten werden, ausländisches vs. inländisches Institut, bereits bestehender Kundenstatus usw.);
f)das Verhältnis Verschuldung zu Umsatz und andere Finanzkennzahlen aus der Rechnungslegung des Unternehmens und ihre Bedeutung für das künftige Unternehmenswachstum;
g)die Einschätzung des künftigen Bedarfs an Finanzmitteln und der Form dieser Finanzmittel sowie die Gründe für diesen Bedarf;
h)die Einschätzung der Beziehung zwischen den Finanzierungsoptionen und ihrer Verfügbarkeit einerseits und den Aussichten für ein Beschäftigungswachstum andererseits;
i)die Einschätzung des generellen Verwaltungsaufwands für die Unternehmen;
j)den (ggf.) mit der Beantwortung eines Fragebogens über den Zugang zu Finanzmitteln verbundenen Aufwand.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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