Art. 13 – Für die Interoperabilität erforderliche Metadaten

REG_2010_1089 · zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Die einen Geodatensatz beschreibenden Metadaten enthalten zur Gewährleistung der Interoperabilität folgende Metadatenelemente:
1.Koordinatenreferenzsystem: Beschreibung des Koordinatenreferenzsystems bzw. der Koordinatenreferenzsysteme, die im Datensatz verwendet werden.
2.Zeitliches Bezugssystem: Beschreibung des zeitlichen Bezugssystems bzw. der zeitlichen Bezugssysteme, die im Datensatz verwendet werden.
Dieses Element ist nur dann erforderlich, wenn der Geodatensatz zeitbezogene Informationen enthält, die nicht dem Standardbezugssystem entsprechen.
3.Kodierung: Beschreibung des Programmiersprachenkonstrukts, das die Darstellung eines Datenobjekts in einem Datensatz, in einer Datei, einer Nachricht, einem Speichermedium oder einem Übertragungskanal bestimmt.
4.Topologische Konsistenz: Stichhaltigkeit/Genauigkeit der explizit kodierten topologischen Merkmale des im Geltungsbereich beschriebenen Datensatzes.
Dieses Element ist nur dann erforderlich, wenn der Datensatz Typen des Generischen Netzwerkmodells (Generic Network Model) enthält und keine Mittellinientopologie (Konnektivität von Mittellinien) für das Netzwerk gewährleistet.
5.Zeichenkodierung: die im Datensatz verwendete Zeichenkodierung.
Dieses Element ist nur dann erforderlich, wenn eine nicht auf UTF-8 basierende Kodierung verwendet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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