zur Festlegung des Verfahrens für die erneute Aufnahme einer zweiten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe
REG_2010_1141 · 39 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- Art. 1Anwendungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Koordinierende Behörden in den Mitgliedstaaten
- Art. 4Antragstellung
- Art. 5Form und Inhalt des Antrags
- Art. 6Prüfung des Antrags
- Art. 7Vorherige Kontaktaufnahme
- Art. 8Zugang zum Antrag
- Art. 9Einreichung der ergänzenden Unterlagen
- Art. 10Inhalt der ergänzenden Unterlagen
- Art. 11Prüfung der ergänzenden Unterlagen
- Art. 12Rücknahme des Antrags und Wechsel des Antragstellers
- Art. 13Von Dritten übermittelte Informationen
- Art. 14Bewertung durch den berichterstattenden und den berichtmiterstattenden Mitgliedstaat
- Art. 15Stellungnahmen zum Bewertungsbericht im Hinblick auf die erneute Aufnahme und Zugang zu diesem Bericht und zu der Kurzfassung der ergänzenden Unterlagen
- Art. 16Beurteilung des Bewertungsberichts im Hinblick auf die erneute Aufnahme
- Art. 17Beurteilungsbericht und Vorlage von Entwürfen von Rechtsakten
- Art. 18Zugang zum Beurteilungsbericht
- Art. 19Gebühren und Abgaben
- Art. 20Andere Entgelte, Abgaben oder Gebühren
- Art. 21Inkrafttreten
- Anhang IListe der in Artikel 1 genannten Wirkstoffe mit den entsprechenden berichterstattenden Mitgliedstaaten („BMS“) und berichtmiterstattenden Mitgliedstaaten („BMMS“) sowie dem letztmöglichen Tag für die Einreichung der Unterlagen
zur Festlegung des Verfahrens für die erneute Aufnahme einer zweiten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.