ErwGr. 4

REG_2010_1249 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds

Unter Bezug auf Artikel 60 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 sollte klar gestellt werden, dass die Bescheinigungsbehörde dafür zuständig ist, vollständige Buchungsaufzeichnungen zu führen, insbesondere mit Verweisen auf Beträge, die der Kommission gemäß Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 als unregelmäßig gemeldet wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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