ErwGr. 4

REG_2010_219 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und nach Abschluss der bilateralen Fischereivereinbarungen für 2010 mit Norwegen und den Färöern

Am 15. Januar bzw. am 26. Januar 2010 wurden die Konsultationen mit den Färöern bzw. Norwegen abgeschlossen und die Regelungen für die Fangmöglichkeiten für 2010 festgesetzt. Folglich müssen die mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 festgesetzten vorläufigen Fangmöglichkeiten für die betreffenden Fischbestände für 2010 durch die Fangmöglichkeiten gemäß den Vereinbarungen ersetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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