ErwGr. 5

REG_2010_219 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und nach Abschluss der bilateralen Fischereivereinbarungen für 2010 mit Norwegen und den Färöern

Auf ihrer Jahrestagung 2009 hat die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik bestätigt, dass zwei Hochseegebiete im WCPFC-Übereinkommensbereich ab 1. Januar 2010 für den Fang von Großaugenthun und Gelbflossenthun durch Ringwadenfischer geschlossen werden. Sie hat ferner für jede Vertragspartei des Übereinkommens eine Höchstmenge für die Schwertfisch-Fischerei festgesetzt. Diese neuen Bestimmungen müssen in EU-Recht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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