ErwGr. 2

REG_2010_37 · über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Zur Vereinfachung ist es erforderlich, diese pharmakologisch wirksamen Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstwerte in einer Verordnung der Kommission zusammenzufassen. Da für diese Einstufung das in der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 vorgesehene Einstufungssystem maßgeblich ist, sollte diese Einstufung ebenfalls berücksichtigt werden, da diese pharmakologisch wirksamen Stoffe der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren verabreicht werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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