Art. 24 – Pelagische Fischerei – Kapazitätsbeschränkung

REG_2010_53 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für EU-Schiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1359/2008, (EG) Nr. 754/2009, (EG) Nr. 1226/2009 und (EG) Nr. 1287/2009

Die Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2007, 2008 oder 2009 im SPFO-Übereinkommensgebiet aktiv pelagische Fischerei betrieben haben, beschränken die Gesamt-BRZ der Schiffe unter ihrer Flagge, die 2010 pelagische Bestände befischen, auf insgesamt 78 610 BRZ im SPFO-Gebiet, und zwar so, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der pelagischen Fischbestände im Südpazifik gewährleistet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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