ErwGr. 18

REG_2010_583 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden

Um den Verwaltungs- und den Investmentgesellschaften eine effiziente und wirksame Anpassung an die neuen Bestimmungen dieser Verordnung zu gestatten, sollte der Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung an den Umsetzungstermin für die Richtlinie 2009/65/EG angeglichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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