zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden
REG_2010_583 · 39 Artikel · 3 Anhänge · 20 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Allgemeine Grundsätze
- Art. 3Grundsätze für das Dokument mit wesentlichen Anlegerinformationen
- Art. 4Titel und Inhalt des Dokuments
- Art. 5Präsentation und Sprache
- Art. 6Länge
- Art. 7Inhalt der Beschreibung
- Art. 8Erläuterung der potenziellen Risiken und Erträge, einschließlich der Verwendung eines Indikators
- Art. 9Grundsätze für die Ermittlung, Erläuterung und Präsentation von Risiken
- Art. 10Präsentation der Kosten
- Art. 11Erläuterung der Kosten und Erklärung zu ihrem Stellenwert
- Art. 12Zusatzanforderungen
- Art. 13Sonderfälle
- Art. 14Querverweise
- Art. 15Darstellung der früheren Wertentwicklung
- Art. 16Berechnungsmethode für die frühere Wertentwicklung
- Art. 17Auswirkung und Behandlung wesentlicher Änderungen
- Art. 18Verwendung eines Referenzwerts parallel zur früheren Wertentwicklung
- Art. 19Verwendung „simulierter“ Daten für die frühere Wertentwicklung
- Art. 20Inhalt des Abschnitts „Praktische Informationen“
- Art. 21Nutzung der Querverweise auf andere Informationsquellen
- Art. 22Überprüfung der wesentlichen Informationen für den Anleger
- Art. 23Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung
- Art. 24Wesentliche Änderungen der Kostenstruktur
- Art. 25Teilfonds
- Art. 26Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger für Anteilsklassen
- Art. 27Abschnitt „Praktische Informationen“
- Art. 28Abschnitt „Ziele und Anlagepolitik“
- Art. 29Risiko- und Ertragsprofil
- Art. 30Abschnitt „Kosten“
- Art. 31Abschnitt „Ziele und Anlagepolitik“
- Art. 32Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil“
- Art. 33Abschnitt „Kosten“
- Art. 34Abschnitt „Praktische Informationen“
- Art. 35Frühere Wertentwicklung
- Art. 36Wertentwicklungsszenarien
- Art. 37Länge
- Art. 38Bedingungen für die Vorlage des Dokuments mit wesentlichen Informationen für den Anleger oder eines Prospekts auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website
- Art. 39Inkrafttreten
Anhänge
Erwägungsgründe (20)
zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.