Anhang I

REG_2010_904 · über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Liste der Lieferungen von Gegenständen und von Dienstleistungen, auf die Artikel 7 Absätze 3 und 4 anwendbar ist
1.Versandkäufe (Artikel 33 und 34 der Richtlinie 2006/112/EG);
2.Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Artikel 47 der Richtlinie 2006/112/EG);
3.Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen (Artikel 58 der Richtlinie 2006/112/EG);
4.Vermietung eines Beförderungsmittels, außer für einen kürzeren Zeitraum, an eine nichtsteuerpflichtige Person (Artikel 56 der Richtlinie 2006/112/EG).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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