Art. 61

REG_2010_904 · über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Die Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2012 aufgehoben. Jedoch bleibt Artikel 2 Absatz 1 jener Verordnung bis zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Kommission das Verzeichnis der zuständigen Behörden im Sinne des Artikels 3 dieser Verordnung veröffentlicht.
Kapitel V — mit Ausnahme des Artikels 27 Absatz 4 — der vorgenannten Verordnung bleibt bis zum 31. Dezember 2012 wirksam.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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