Art. 62

REG_2010_904 · über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie findet ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.
Jedoch sind die Artikel 33 bis 37 ab dem 1. November 2010 anwendbar;
Kapitel V — mit Ausnahme der Artikel 22 und 23 — ist ab dem 1. Januar 2013 anwendbar;
— die Artikel 38 bis 42 sind vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 anwendbar und
— die Artikel 43 bis 47 sind ab dem 1. Januar 2015 anwendbar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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