ErwGr. 16

REG_2010_995 · über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen

Nach einem systemischen Ansatz sollten Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, geeignete Maßnahmen treffen, um sich zu vergewissern, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag nicht in Verkehr gebracht werden. Zu diesem Zweck sollten die Marktteilnehmer durch Anwendung einer Regelung mit Maßnahmen und Verfahren alle gebotene Sorgfalt walten lassen, um das Risiko, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, weitestgehend zu begrenzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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