ErwGr. 13

REG_2011_1007 · über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Für den Gebrauch von Bezeichnungen von Textilfasern und Beschreibungen der Faserzusammensetzung, die bei den Benutzern und Verbrauchern besonderes Ansehen genießen, sollten bestimmte Bedingungen gelten. Damit die Benutzer und Verbraucher Informationen erhalten, ist es zudem angezeigt, dass die Bezeichnungen von Textilfasern auf die Eigenschaften der Faser Bezug nehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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