ErwGr. 20

REG_2011_1007 · über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Zum Schutz der Verbraucher sind transparente und kohärente Handelsvorschriften erforderlich, die sich auch auf die Ursprungsangaben erstrecken. Wenn solche Angaben verwendet werden, sollten sie den Verbrauchern ermöglichen, sich umfassend über den Ursprung der Erzeugnisse, die sie kaufen, zu informieren, damit sie vor betrügerischen, unzutreffenden oder irreführenden Ursprungsangaben geschützt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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